Blitz-Geldüberweisungsdienst

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Informationen zur Abwicklung: Seit 1992 unterhalten wir unseren Blitz-Finanztransferdienst in alle Länder Lateinamerikas und sind als eines von wenigen Instituten vom Bundesaufsichtsamt lizenziert.
Unser Service wird wegen seiner Schnelligkeit und Zuverlässigkeit von vielen Kunden zur vollsten Zufriedenheit gerne genutzt.

Die Blitz- Überweisungsgebühr liegt je nach Bestimmungsland durchschnittlich bei etwa 2,5% bis 7% des Überweisungsbetrages.

Nach Eingang bei uns, werden Zahlungen sofort dem Empfänger am Zielort zur Auszahlung freigegeben. Von außerhalb Frankfurts erreicht uns Geld am schnellsten, wenn die Zahlung in bar* in einer Commerzbank-Filiale auf unser
Konto Nr. 52 36 500 02, BLZ 500 400 00 bei der Commerzbank Frankfurt eingezahlt wird.

Derartige Einzahlungen erscheinen am Folgetag auf unserem Konto und werden dann sofort weitergeleitet, so dass der Empfänger oft bereits am gleichen Tage, in der Regel am nächsten Wochentag das Geld am Zielort in Empfang nehmen kann. (Überweisungen benötigen innerhalb Deutschlands leider immer noch 2-4 Tage.)

Der Einzahlende sollte uns schriftlich, per Fax oder E-Mail, oder telefonisch vorab von der Einzahlung informieren. Bitte teilen Sie dabei die vollständigen Absenderdaten des Einzahlenden sowie sämtliche Empfängerdaten, d.h. Vorname, alle Nachnamen, Anschrift und möglichst eine Telefonnummer unter welcher der Empfänger erreichbar ist, mit.
Nach Eintreffen unserer Anweisung wird der Empfänger sofort durch die auszahlende Stelle darüber benachrichtigt, wo das Geld gegen Vorlage des Identitätsnachweises in Empfang genommen werden kann. In der Regel geschieht dies ohne weitere Kosten für den Empfänger!

Zahlungen können wir auch auf Bankkonten der Empfänger überweisen lassen, diese werden aber dann mit geringen Kosten der Bank belastet.
Die Auszahlung erfolgt in Lokalwährung. Auf Wunsch und sofern es die lokalen Bestimmungen des Zielortes zulassen, kann die Auszahlung in US$ erfolgen.

*Ab Beträgen von EUR 2.500,- per Überweisung oder Bareinzahlung muss der Auftraggeber seinen Ausweis vorlegen und die Bank bitten, uns per Fax oder schriftlich zu bestätigen, dass der Auftraggeber mit dem vorgelegten Ausweis übereinstimmt.

 
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